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Kurzarbeit-eine Hilfe für das Überleben von Unternehmen und Betrieben
Die gesetzliche Regelung über die Kurzarbeit und das staatliche Kurzarbeitergeld (Kug) hat maßgeblich dazu beigetragen, dass etwa eine Million Arbeitnehmer mit Kurzarbeit bisher ihren Arbeitsplatz behalten haben. Das Unternehmen überbrückt so eine schlechte Auftragslage und muss sein qualifiziertes Personal nicht entlassen Er kann bei Erholung wieder mit qualifiziertem Personal durchstarten.
Derzeit beträgt die vorübergehende Bezugszeit für Kug 18 Monate, wenn ein Betrieb bis zum 31.12.2010 mit der Kurzarbeit begonnen hat. Hat er bereits 2009 Kurzarbeit eingeführt, kann er insgesamt bis zu 24 Monaten Kug erhalten.
Die vollen Sozialversicherungsbeträge werden dem Arbeitgeber ab dem 7. Monat der Kurzarbeit erstattet oder bei Qualifizierungsmaßnahmen bereits ab dem 1. Monat
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften drängen darauf, dass die Hilfen für die Unternehmen verlängert werden. Denn die wirtschaftliche Krise ist in vielen Betrieben noch nicht überwunden. Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einem Höhepunkt der Arbeitslosigkeit im Winter 2010.
Praktische Hilfe geben die Agenturen für Arbeit. Aber auch arbeitsrechtliche Unterstützung kann sinnvoll sein. Denn Kurzarbeit kann nicht ohne ausdrückliche rechtliche Grundlagen vom Arbeitgeber einfach nur angeordnet werden.
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Schliersee
Informationen für Unternehmen unter: www.arbeitsrecht.com
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