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Sonntag, 05.09.2010

Artikel

Post-Mindestlohn ist rechtswidrig -so das Bundesverwaltungsgericht

Wie es zu dem unglaublichen Husarenstreich der Post AG zur Ausschaltung der Wettbewerber in der Briefbeförderung gekommen ist, mit dem selbst die Bundesregierung umdribbelt worden ist

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Januar 2010 entschieden, dass die
Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über den Post-Mindestlohn rechtswidrig zustande gekommen ist. Sie entfaltet somit keine rechtliche Wirkung.

Es ging bei der Klage der Wettbewerber der Post nicht nur um die in der rechtswidrigen Verordnung festgelegte Höhe des Mindestlohns für Briefdienstleister (9,80 Euro West und 9,00 Euro Ost). Vielmehr wendeten sich die Wettbewerber gegen einen Husarenstreich der Post AG, der nicht die Interessen der Mitarbeiter mit einem angemessenen Stundenlohn im Auge hatte, sondern dessen Hintergrund sehr egoistische Motive der Post AG und der politischen Parteien gewesen ist. Das Ziel bestand nicht in der Verwirklichung einer sozialen Idee, sondern ausschließlich darin, die Wettbewerber der Post nach der Öffnung des Wettbewerbs in der Beförderung und Zustellung von Briefen ab Januar 2008 von vornherein so weit wie möglich auszuschalten.

Die Verdrängung der Wettbewerber im Briefgeschäft ist der Post AG mit ihrem damaligen Vorsitzenden Zumwinkel bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes mit Hilfe eines ungeheuerlichen Husarenstreiches gelungen.

Der Husarenstreich bedeutet keine Anerkennung der hierbei praktizierten Unmoral

Für die politischen Parteien ging es nach außen hin um die Verfolgung einer sozialen Idee, die in der Bevölkerung großen Anklang findet. In Wirklichkeit ruft Machiavelli im Hinter-grund!!

Wie hat die Post AG den Husarenstreich fertig gebracht?

Die Post AG hat die damals schon hitzige Debatte in den Medien und in der Öffentlichkeit genutzt, um Stimmung für einen angemessenen Lohn für Postzusteller herzustellen. Sie wusste, dass sie mit ihren Haustarifverträgen in der tariflichen Vergütung für Postzusteller die Öffnung des Wettbewerbs wohl kaum überstanden hätte. Die Löhne bei der Post lagen deutlich oberhalb von 10 Euro. Sie wurden während der Zeit des Monopols vom Verbraucher, der auf die Postbeförderung angewiesen war, mit oder gegen seinen Willen mitfinanziert.

Für die Post war es wegen der politischen Debatte über die Mindestlöhne relativ einfach, die Bundesregierung für sich zu gewinnen, weil dies in das Konzept einer Regierung zur Demonstration seines sozialen Willens passt. Letztlich ist aber die damalige Bundes-regierung mit ihrem guten politischen Willen über den Tisch gezogen worden.

Herr Zumwinkel  - von guten Anwälten beraten - ließ im Oktober 2007 kurz vor Tores-schluss einen  "Arbeitgeberverband Postdienste "gründen, der nur das einzige Ziel der Ausschaltung der Post-Wettbewerber verfolgt hat. Der Arbeitgeberverband  forderte die Gewerkschaft ver.di zum Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrages über die Löhne der Postzusteller auf. Die Christliche Gewerkschaft, die ansonsten von der Gewerkschaft ver.di tabuisiert wird, durfte mit am Verhandlungstisch sitzen, damit die große soziale Wohltat auch nach außen hin deutlich wurde.

Gleich zu Beginn der Verhandlungen soll die Gewerkschaft ver.di nach diesseitigen Informationen die Forderung nach einem tariflichen Stundenlohn von 7.50 Euro an die Post-Arbeitgeber gestellt haben. Die Arbeitgeber hätten daraufhin gelächelt und erklärt, dass sie der Gewerkschaft 9.80 Euro (West) anbieten.

Aufgrund dieses in der Tarifgeschichte wohl einmaligen Vorganges, dass die Arbeitgeber mehr anbieten, als die Gewerkschaft fordert, wurden die Tarifverträge sofort von den Tarifvertragparteien unterzeichent.

Anschließend begaben sich die Tarifvertragsparteien zum Bundesarbeitsminister, um ihn zu bitten, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Allgemein-verbindlichkeit hat die Bedeutung, dass der betreffende Tarifvertrag gleichsam wie ein Gesetz von allen durch den den Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Unternehmen in der betreffenden Branche angewendet werden müssen, also auch von Unternehmen, die mit den Tarifvertragsparteien und den Tarifverträgen nichts zu tun haben wollen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein Ausnahmefall im Tarifgeschäft.

Auf diese Weise - so das Kalkül der Post AG - könnten die Konkurrenten der Post ausgeschaltet werden, weil die mit der Post im Wettbewerb stehenden Unternehmen die gleichen hohen Löhne nicht hätten zahlen können.

Zur Erinnerung:
Die exorbitante Höhe der Löhne der Post beruhte auf dem Monopol der Post und dem Zwang des Kunden zur Zahlung der Beförderungskosten. Darüberhinaus entfiel für die Post AG die Umsatzsteuer.

Für die Post AG war das größere Hindernis nicht der Tarifabschluß, zumal sie dem Tarifvertragspartner höhere Löhne als von diesem gefordert angeboten hat.
Das größere Hindernis bestand in den formellen Anforderungen des Tarifvertragsgesetzes für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesarbeitsministers.

Zur Allgmeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bedarf nach dem Tarifvertragsgesetz der Zustimmung der Spitzenverbände der Arbeitgeber - dies ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA - und des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB. Von der Allgemeinverbindlichkeit wird unter den engen Voraussetzungen des Tarifvertrags-gesetzes in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht.

Die BDA hat sich im Fall der Post AG mit gutem Grund geweigert, die Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit zu erteilen. Der DGB wollte die Zustimmung geben.

Daraufhin überlegten die politischen Parteien, wie sie die BDA umdribbeln könnten, weil das Thema "Mindestlohn" ein wunderbares politisches Thema für die Masse der Wähler war und ist, egal ob links, Mitte oder rechts. Die Forderung nach Mindestlöhnen ist auch ein Thema der Psychologie. Wer mag denn schon sagen, daß er Mindestlöhne wegen der Auswirkungen nicht schätzt. Das Thema stellt sich als besonders sozial dar. Wer möchte es nicht auch sein?

Diese psychologische Wirkung hat die Post AG genutzt. Ein derartiger Nutzen ist zwar sozialtypisch und verdient an sich keine Kritik, wohl aber die weiteren Schritte der Post AG und der politischen Parteien.
 
Weg zum Umdribbeln geltenden Rechts:  ein neues Gesetze schaffen

Die Befürworter des Mindestlohns verfielen auf die Idee, das Tarifvertragsgestz unverändert zu lassen, jedoch das Arbeitnehmerentsendegesetz durch Erleichterungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auszubauen. Zwar wird zur Post AG niemand entsendet, außer dass die Post selbst sendet. Aber wichtig war und ist das Mittel.

Andere kamen auf den Gedanken, das seit vielen Jahrzehnten schlummernde Gesetze über Mindestarbeitsbedingungen aus dem Schlaf zu holen.

Im Ergebnis hat dann der Bundesarbeitsminister die neue gesetzliche "Notverordnung" über die Mindestlöhne der Briefzusteller erlassen. Das Wort Notverordnung befindet sich nicht in der Verordnung. Es karrikiert nur den Weg der Rechtswidrigkeit.

An dieser Stelle der Notverordnung  entstand nun der Webfehler des Bundes-arbeitsministers. Der Bundesarbeitsminister hat die Wettbewerber gleichsam als Störer außen vor gelassen.

Dies war und ist rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht erkannt hat.

Eleganter Ausweg des Bundesverwaltungsgerichtes anstelle der Schelte über Unmoral

Das Gericht hat offenbar mit großer Eleganz den Weg über die Rechtswidrigkeit der Verordnung gefunden, um - wie man nur vermuten kann - den unmoralischen Weg der Post AG und anderer Beteiligter nicht im Urteil geiseln zu müssen.
Hut ab vor den Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes und ihrer Unabhängigkeit!!

Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes

Mit dem Urteil ist gekärt, dass private Postdienstleister wie TNT, PIN Mail und andere Postdienstleister Löhne unter dem vermeintlich verbindlichen Mindestlohn von 9,80 Euro West oder 8,50 Euro Ost zahlen dürfen.
Axel Stirl, Vorstandsvorsitzender von PIN, kündigte nach dem Urteil an, sein Unternehmen wolle unverzüglich auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro zurückgehen.

Die Gewerkschaft ver.di hat bereits Forderungen zur Aufnahme von neuen Tarifver-handlungen gestellt.

Erst vor wenigen Tagen haben sich übrigens die deutsche Tochter der niederländischen TNT mit Zeitungsverlagen wie Holtzbrink, Madsack und der Mediengruppe Pressedruck zu einer Allianz verbündet. Dieser neue Verbund beschäftigt insgesmat mehr als 30 000 Zusteller.

Bisherige Angebote der Wettbewerber für Mindestlöhne mit Moral

Die Wettbewerber der Post im privaten Dienstleistungsbereich hatten übrigens einen eigenen Arbeitgeberverband "Neue Brief- und Zustelldienste" gegründet, dessen Präsident Florian Gerster ist.
Dieser hatte vergeblich dem Bundesarbeitsminister angeboten, in der Verordnung einen angemessenen Lohn für die Postzusteller in Höhe von 7,50 Euro je Stunde in den westlichen und 6,50 Euro in den östlichen Bundesländern festzuschreiben. Hiermit ist er nicht gehört worden. Die politische Idee hat die anderen Beteiligten offenbar blind gemacht.

Dr.Friedrich -Wilhelm Lehmann
Rechtsanwalt

Schliersee, 30.Januar 2010

Telefon:      08026-92 99 10
Mobil   :      0172-2 99 60 74

Sonntag, 31.01.2010 23:17 Alter: 216 Tage

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