Artikel
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Änderung?)
Die Bundesregierung strebt eine Gesetzesvorlage zum Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Sie will es den Arbeitgebern erleichtern, befristete Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund abzuschließen.
Anmerkung:
Inzwischen ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit oder ohne Sachgrund nicht mehr mir dem früheren Makel behaftet, den die Gegner der Befristung von Arbeitsverhältnissen entgegengesetzt haben.
Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verloren hat oder erstmals in ein Arbeitsverhältnis einsteigt, hat größere Chancen, bei Bewährung den neuen Arbeitsplatz zu erhalten und zu behalten.
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Rechtsanwalt
Die Experten im Arbeits- und Wirtschaftrecht
Rechtsanwalt
Dr. Friedrich -Wilhelm Lehmann, Schliersee
Tel.: 08026- 92 99 10
Fax.: 08026- 92 99 25
E-Mail: dr.lehmann(at)arbeitsrecht(dot)com
Home: www.arbeitsrecht.com
in Kooperation mit:
Professor Dr. Werner Steckhan, Richter am BAG, a.D., Kassel
Rechtsanwalt Christian Pegau, Tegernsee
Kasper und Vinzentz, Gesellschaft für Altersversorgung mbH, Krefeld
Wirtschaftskolloquium, Schulungszentrum, Schliersee
Aktuelles
IG Metall fordert für die Stahl-Tarifrunden 6% und kürzere Arbeitszeiten für Beschäftigte über 60 Jahre
Die auch für den Bereich der Stahlindustrie zuständige IG Metall hat im August 2010 ihre Forderungen unter Hinweis auf...
Fall „Emmely“ - Kündigung aus wichtigem Grund nach Straftat im Kernbereich der arbeitsvertraglichen Aufgaben noch möglich ??
Früher galt im Arbeits- und Geschäftsleben der Grundsatz der Redlichkeit: „Und wenn es nur ein unerlaubt und entgegen...
Wirtschafts- und Tarifsituation: Gewerkschaften fordern Anteil
Der derzeit festgestellte Aufschwung der deutschen Wirtschaft wirkt sich auch in der Tarifpolitik aus. <br...
Für die Betriebspraxis: Aktuelle Entscheidungen des BAG - Vergütung im Tarifvertrag nach Lebensaltersstufen
Das BAG hat dem EuGH die Frage gestellt, ob die tarifliche Vergütung nach Lebensalter im Bundesangestellten...
