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Sonntag, 05.09.2010

Artikel

Teilzeit- und Befristungsgesetz (Änderung?)

Die Bundesregierung strebt eine Gesetzesvorlage zum Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Sie will es den Arbeitgebern erleichtern, befristete Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund abzuschließen.

Anmerkung:

Inzwischen ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit oder ohne Sachgrund nicht mehr mir dem früheren Makel behaftet, den die Gegner der Befristung von Arbeitsverhältnissen entgegengesetzt haben.

Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verloren hat oder erstmals in ein Arbeitsverhältnis einsteigt, hat größere Chancen, bei Bewährung den neuen Arbeitsplatz zu erhalten und zu behalten.

 

Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Rechtsanwalt

 

Die Experten im Arbeits- und Wirtschaftrecht

Rechtsanwalt

Dr. Friedrich -Wilhelm Lehmann, Schliersee

Tel.: 08026- 92 99 10

Fax.: 08026- 92 99 25

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in Kooperation mit:

Professor Dr. Werner Steckhan, Richter am BAG, a.D., Kassel

Rechtsanwalt Christian Pegau, Tegernsee

Kasper und Vinzentz, Gesellschaft für Altersversorgung mbH, Krefeld

Wirtschaftskolloquium, Schulungszentrum, Schliersee

 

 

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